1. Start ›
  2. Umzug ›
  3. Umzug mit Jobcenter / Pflegekasse

Umzug mit Jobcenter oder Pflegekasse in Hannover: Kostenvoranschlag inklusive

Kurz gesagt

Wenn das Jobcenter Hannover, das Sozialamt oder die Pflegekasse Ihren Umzug bezahlt, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag im passenden Format. Den erstellen wir kostenlos nach einer Besichtigung – alle Positionen einzeln ausgewiesen, so wie die Sachbearbeitung es braucht. Der Preis ist derselbe wie für Selbstzahler: ab 490 € für 1 Zimmer, ab 690 € für 2 Zimmer. Nach der Bewilligung führen wir den Umzug durch. Bei schriftlicher Kostenübernahme rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab.

So läuft der Umzug mit Kostenübernahme

  1. 1

    Besichtigung und Kostenvoranschlag

    Wir schauen uns die Wohnung an (vor Ort oder per Video) und erstellen den Kostenvoranschlag – kostenlos, im passenden Format.

  2. 2

    Antrag beim Jobcenter / bei der Pflegekasse

    Sie reichen Antrag, Nachweis der Notwendigkeit und unseren Kostenvoranschlag ein. Bei Fragen der Sachbearbeitung helfen wir mit Ergänzungen.

  3. 3

    Bewilligung und Termin

    Nach der Zusage vereinbaren wir den Umzugstermin – oft innerhalb weniger Tage.

  4. 4

    Umzug und Abrechnung

    Bei schriftlicher Kostenübernahme mit Zahlungs- oder Abtretungsregelung rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab. Andernfalls erhalten Sie die Rechnung zur Weitergabe.

Für wen die Kostenübernahme in Frage kommt

Bürgergeld (Jobcenter)

Umzug wegen Kostensenkungsaufforderung, Arbeitsaufnahme, Familienzuwachs, Trennung oder Gesundheit – mit vorheriger Zusicherung.

Sozialhilfe / Grundsicherung

Region Hannover, Fachbereich Soziales: gleiche Logik, Kostenvoranschlag vor dem Umzug.

Pflegekasse

Umzug in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung bei anerkanntem Pflegegrad, Zuschuss bis 4.180 €.

Krankenkasse

Wenn die Kasse den Umzug bewilligt, erhalten Sie denselben detaillierten Kostenvoranschlag.

Was im Kostenvoranschlag steht

  • Vollständige Firmendaten
  • Be- und Entladeadresse mit Etagen
  • Leistungsumfang
  • Arbeitskosten
  • Fahrzeug- und Fahrtkosten
  • Montage und Verpackungsmaterial
  • Zusatzleistungen
  • Nettobetrag, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag

Gibt der Kostenträger ein eigenes Formular vor, füllen wir es aus. Wegen einer Kostenübernahme erhöht sich der Preis nicht.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt das Jobcenter Hannover die Umzugskosten?
Ja, wenn der Umzug notwendig ist (z. B. Aufforderung zur Kostensenkung, Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe, Trennung) und Sie ihn vorher beantragen. Das Jobcenter prüft den Antrag und übernimmt dann die angemessenen Kosten – meist ist ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens nötig.
Was brauche ich für den Antrag?
Den Antrag auf Umzugskosten, den Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Mietbescheinigung der neuen Wohnung, Zusicherung) und einen Kostenvoranschlag. Den Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen kostenlos nach der Besichtigung.
Wie viel zahlt das Jobcenter?
Die angemessenen Kosten. Häufig werden Fahrzeug, Helfer und Kartons übernommen; Montage oder Halteverbot müssen begründet werden. Wir weisen alle Positionen einzeln aus, damit die Sachbearbeitung prüfen kann.
Zahlt die Pflegekasse einen Umzug?
Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen (bis zu 4.180 € pro Maßnahme, Stand 2025). Voraussetzung ist ein Antrag vor dem Umzug mit Kostenvoranschlag.
Muss ich in Vorleistung gehen?
In der Regel nicht. Nach Bewilligung rechnen wir direkt mit dem Jobcenter ab oder Sie reichen unsere Rechnung ein. Wie es in Ihrem Fall läuft, klären wir vorher mit Ihnen.
Umzugspreis berechnen